Wie überall im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelungen. Zwischen Vermieter und Feriengast gelten folgende vom DEHOGA zusammengestellte und in ständiger Rechtsprechung bestätigte Rechte und Pflichten:
1. Eine vom Feriengast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung einer Ferienwohnung begründet den sogenannten Gastaufnahmevertrag. Dieser kann mündlich, telefonisch oder schriftlich per Brief, Postkarte, Fax oder e-Mail zustande kommen. Er kann nicht einseitig, also ohne die Zustimmung des Vertragspartners gelöst werden.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter verpflichtet sich bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. eine gleichwertige Ferienwohnung zu besorgen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Diese Einsparungen betragen nach der heute allgemein gültigen Rechtsprechung 10 % des Preises bei Ferienwohnungen.
5. Der Vermieter ist verpflichtet, Im Falle einer Nichtinanspruchnahme die freigestellte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu verrechnen um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Gast sollte aber keinesfalls versäumen den Vermieter von der Nichtinanspruchnahme der gebuchten Ferienwohnung frühstmöglich zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der Möglichkeit noch aus seinen Vertragspflichten befreit zu werden.
6. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
7. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
8. Der Gast ist für unser Ferienobjekt und die Einrichtung verantwortlich. Er wird gebeten, Wohnung und Einrichtung pfleglich zu behandeln. Alle durch den Gast oder seine Mitbewohner verursachten Schäden, sowie Verlust eines Schlüssels und somit Ersatz der Schließanlage, müssen von ihm ersetzt werden.
9. Der Mietpreis ist eine Woche vor Anreise komplett zu bezahlen.
10. Unsere Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Rauchen ist nur im Außenbereich (Garten, Pavillon) erlaubt.
11. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Jever.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung z. B. unter: